Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 280 BGB, § 548 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 67 VVG
Gebäudeversicherung: Grob fahrlässiges Herbeiführen eines Brandes durch den Wohnungsmieter durch unbeaufsichtigtes Erhitzen von Fett in einem Fondue-Topf auf einer Gasflamme - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Gebäudeversicherung: Grob fahrlässiges Herbeiführen eines Brandes durch den Wohnungsmieter durch unbeaufsichtigtes Erhitzen von Fett in einem Fondue-Topf auf einer Gasflamme)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fonduetopf außer Kontrolle - Wohnung in Brand gesetzt - Versicherung zahlt nicht
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 23.04.2004 - 9 O 357/03
- OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- OLG Köln, 08.05.2001 - 9 U 147/00
Versicherungsrecht; Verbraucherrecht; Versicherung; grobe Fahrlässigkeit; Grobe …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04
Dagegen kann zur Begründung der groben Fahrlässigkeit nicht das Urteil des Oberlandesgerichts Köln (VersR 2002, 311) herangezogen werden, in dem es als objektiv grob fahrlässig bezeichnet worden ist, dass ein Koch eine offene Pfanne mit erhitztem Öl auf einem Gasherd mit offener Flamme unbeaufsichtigt gelassen hatte. - OLG Köln, 25.10.1995 - 13 U 42/95
Unkontrolliertes Erhitzen von Fritierfett in einem Kochtopf als grobe …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04
Da eine hohe Brandgefahr beim Erhitzen von Fett, sei es in einem Fondue-Topf oder in einer Friteuse, besteht, der Beklagten klar sein musste, dass unbeobachtet erhitztes Fett beim Erreichen des Siedepunktes erhebliche Brandrisiken mit sich bringen konnte (vgl. auch OLG Köln ZFS 1991, 140; OLG Köln VersR 1996, 1491; OGH Österreich ZFS 1994, 256), lag objektiv eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles vor. - BGH, 14.02.2001 - VIII ZR 292/98
Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04
Die ergänzende Auslegung des zwischen der Klägerin und ihrem Versicherungsnehmer bestehenden Gebäudeversicherungsvertrages ergibt einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat (vgl. BGH Recht und Schaden 2005, 64 ff.; BGHZ 145, 393 (397 ff.); BGH VersR 2002, 433; BGH VersR 2001, 856).
- BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91
Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04
Zu dem zugrunde zu legenden Augenblicksversagen treten jedoch Umstände hinzu, die geeignet sind, den Schuldvorwurf, der mit der Annahme subjektiver grober Fahrlässigkeit verbunden ist, herabzustufen und das momentane Versagen der nicht ausreichenden Überwachung der sich erhitzenden Fondue-Töpfe, in einem milderen Licht erscheinen lassen (vgl. auch BGH VersR 1992, 1085). - BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99
Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04
Die ergänzende Auslegung des zwischen der Klägerin und ihrem Versicherungsnehmer bestehenden Gebäudeversicherungsvertrages ergibt einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat (vgl. BGH Recht und Schaden 2005, 64 ff.; BGHZ 145, 393 (397 ff.); BGH VersR 2002, 433; BGH VersR 2001, 856). - BGH, 07.03.1990 - IV ZR 342/88
Rückgriff des Feuerversicherers gegen Mieter oder Pächter des versicherten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04
Da die Vermieterin ihre Gebäudeversicherung in Anspruch genommen hat und diese Leistungen erbracht hatte, bedarf es auch keines Eingehens darauf, ob die damit zugrunde zu legende versicherungsrechtliche Lösung dann nicht eingreift und die sogenannte haftungsrechtliche Lösung (vgl. hierzu BGHZ 131, 288, 292 ff.) anwendbar ist, wonach bei solchen Wohnungsmietverträgen, bei denen der Mieter anteilig die Kosten der vom Vermieter abgeschlossenen Feuerversicherung zu tragen hat, gleichfalls eine Reduktion der Haftung des Mieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist (vgl. hierzu BGH NJW 1996, 715; BGH NJW-RR 1990, 1175 (1176); OLG Hamm Neue Versicherungszeitschrift 2000, 237). - BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95
Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04
Da die Vermieterin ihre Gebäudeversicherung in Anspruch genommen hat und diese Leistungen erbracht hatte, bedarf es auch keines Eingehens darauf, ob die damit zugrunde zu legende versicherungsrechtliche Lösung dann nicht eingreift und die sogenannte haftungsrechtliche Lösung (vgl. hierzu BGHZ 131, 288, 292 ff.) anwendbar ist, wonach bei solchen Wohnungsmietverträgen, bei denen der Mieter anteilig die Kosten der vom Vermieter abgeschlossenen Feuerversicherung zu tragen hat, gleichfalls eine Reduktion der Haftung des Mieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit anzunehmen ist (vgl. hierzu BGH NJW 1996, 715; BGH NJW-RR 1990, 1175 (1176); OLG Hamm Neue Versicherungszeitschrift 2000, 237). - BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88
Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04
In subjektiver Hinsicht muss es sich um ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten gehandelt haben, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (vgl. BGH VersR 1989, 840; BGH VersR 1977, 465; OLG Köln Recht und Schaden 2000, 296; vgl. auch OLG Köln VersR 1991, 1266). - BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75
Ansprüche gegen einen Feuerversicherer - Voraussetzungen für das Vorliegen grober …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04
In subjektiver Hinsicht muss es sich um ein schlechthin unentschuldbares Fehlverhalten gehandelt haben, das das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (vgl. BGH VersR 1989, 840; BGH VersR 1977, 465; OLG Köln Recht und Schaden 2000, 296; vgl. auch OLG Köln VersR 1991, 1266). - BGH, 12.12.2001 - XII ZR 153/99
Auslegung eines Gebäude-Feuer-Versicherungsvertrages; Verursachung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 23.02.2005 - 7 U 113/04
Die ergänzende Auslegung des zwischen der Klägerin und ihrem Versicherungsnehmer bestehenden Gebäudeversicherungsvertrages ergibt einen konkludenten Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat (vgl. BGH Recht und Schaden 2005, 64 ff.; BGHZ 145, 393 (397 ff.); BGH VersR 2002, 433; BGH VersR 2001, 856). - OLG Hamm, 08.09.1993 - 20 U 27/93
Nachweis eines behaupteten Einbruchdiebstahls; Begründung eines …
- OLG Köln, 02.03.1990 - 20 U 195/89
Keine grobe Fahrlässigkeit bei Brand einer Friteuse
- LG Würzburg, 27.03.2023 - 44 S 119/23
Wohnungsmiete: Minderungsrecht des Mieters bei leicht fahrlässiger Verursachung …
Dass der Kläger sich seinen Sorgfalts- und Überwachungspflichten beim Erhitzen von Fett in einem Topf auf dem Herd grundsätzlich bewusst und diesen nachgekommen ist (vgl. OLG Frankfurt, r + s 2005, 421, ebd.), insbesondere den Topf hinreichend überwacht hat, zeigt sich daran, das es in diesem Zusammenhang zu keinem Brandgeschehen gekommen ist.